Sonntag, 27. November 2011

Aktuelles vom Gemeinsamen Bundesausschuss

Der GBA trifft Entscheidungen für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) um Rahmen des SGB V. Seine Richtlinien sind verbindlich.
Hier zwei aktuelle Beispiele (24.11.2011).
  • G-BA passt Schutzimpfungs-Richtlinie zur Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken an Link 
  • Ambulante neuropsychologische Therapie künftig GKV-Leistung Link 
Falls Sie keine Ahnung haben, was der GBA ist und welche Aufgaben er hat, können und sollten Sie diese Bildungslücke auf der GBA-Website füllen (Link) und in meinem Sozialmedizin-Lehrbuch (S.268-270).

Auf der GBA-Websitze finden Sie auch die Soziotherapie-Richtlinien und andere Materialien zur Soziotherapie - geben Sie einfach Soziotherapie in die Suche ein.


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