Freitag, 20. Januar 2017

Cannabis als Medikament?

Der Bundestag hat am 19.1.2017 Änderungen im Betäubungsmittelgesetz und damit zusammenhängenden betäubungsrechtlichen Vorschriften beschlossen. 
Ab 1.3.17 haben "Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung (...) Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon", heißt es im neu gefassten § 31 des Betäubungsmittelgesetzes.  Bislang erhalten in Deutschland etwas 1000 Patienten Cannabis-haltige Medikamente über eine Ausnahmegenehmigung. 
bundestag.de: Bundestag lässt Cannabis-Arzneimittel für schwerkranke Patienten zu.



Wenige Tage zuvor ist – sicherlich unabhängig von der Bundestagsentscheidung – die bisher umfassendste Aufarbeitung der Gesundheitswirkungen von Cannabis erschienen. Der 395-seitige Report eines Komitees der amerikanischen National Academy of Sciences ist als PDF (nach Registrierung) kostenlos downloadbar.  
National Academies of Sciences, Engineering, Medicine,
The Health Effects of Cannabis and Cannabinoids: The Current State of Evidence and Recommendations for Research
Website des Reports

Keine Kommentare: