taz 25.4.2015
Glatzen sind männlich Wenn einem Mann mit zunehmendem Alter die Haare zunehmend ausfallen, ist das grundsätzlich weder Krankheit noch Behinderung. Das entschied das Bundessozialgericht diese Woche und wies die Klage eines 76-Jährigen ab (Az.: B 3 KR 3/14 R). Die gesetzliche Krankenversicherung muss einem Glatzenträger also keine Perücke bezahlen. Bei einer Glatzenträgerin sieht das anders aus: Da Glatzen bei Frauen selten sind, bekommen sie eine Perücke auf Kosten der Allgemeinheit. Die Rechtsprechung: Frauen werden durch eine Glatze grundsätzlich entstellt.
Bundessozialgericht, anhängige Rechtsfragen aus SGB V und SGB XI Link
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