Donnerstag, 10. Mai 2012
Gerichtsurteil zur Leistungspflicht der GKV
Dieses Urteil bezieht sich u.a auf den § 12 SGB V, in dem die Kriterien für die Aufnahme von Leistungen in den Leistungskatalog festgelegt sind (s.a. Lehrbuch Sozialmedizin S. 267 ff.).
Pressemitteilung des Hessischen Laandessozialgerichts vom 7.5.2012
Kein Anspruch auf „Spitzenmedizin um jeden Preis“
Gesetzliche Krankenkasse muss Kosten für eine spezielle Krebsdiagnostik im Ausland nicht erstatten
Download
Das Gericht verrät leider nicht, was es unter "Spitzenmedizin" versteht. Mit solch unscharfen Begriffen werden in erster Linie (falsche) Hoffnungen erzeugt.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen