Montag, 23. Juni 2014

Gutachten 2014 des Sachverständigenrates Gesundheit erschienen

Thema:
"Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche"
Website mit Downloads

Essentials
der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat heute sein neues Gutachten an Bundesminister Hermann Gröhe übergeben.

Das Gutachten hat den Titel „Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche“. Die Pressemitteilungen je 2 Seiten) und eine Zusammenfassung (9 Seiten) sind beigefügt. Die Kurzfassung des Gutachtens (189 Seiten) und die Langfassung (629 Seiten) sowie diverse weitere Materialien stehen ab sofort auf den Webseiten des Rates (http://www.svr-gesundheit.de/) zum kostenlosen Download bereit.

Das Gutachten enthält zahlreiche, zum Teil weitreichende Empfehlungen, die unmittelbar die Zukunft der gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum betreffen und die nur zum Teil in der beigefügten Zusammenfassung enthalten sind. Zur Erleichterung des Einstiegs sind nachfolgend einige besonders markante Empfehlungen (jeweils mit einem Verweis auf die entsprechende Randziffer bzw. die jeweiligen Seiten in der Langfassung) zusammengestellt. An den angegebenen Stellen finden sich zum Verständnis durchaus wichtige Herleitungen, Begründungen und detaillierte Erklärungen.

Mit Blick auf die besonders gefährdete Zukunft der Allgemeinmedizin bzw. der hausärztlichen Versorgung sind insbesondere relevant:
Vergütungszuschlag von 50 % ("Landarztzuschlag") in der Regelversorgung, optional auch in Selektivverträgen, auf alle Grundleistungen für Hausärzte, die in einem Planungsbereich mit einem Versorgungsgrad von unter 90 % praktizieren. Dies würde aktuell ungefähr 12% aller Planungsbereiche / 10 % aller Hausärzte / 4 % aller Vertragsärzte betreffen. (Randziffer 466, Seite 373 - 375)
Zum Abbau von Überversorgung in Ballungsräumen wird empfohlen, für Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad ab 200 % einen obligatorischen Aufkauf freiwerdender Arztsitze aller beplanten Gruppen (außer den Psychotherapeuten) durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzlich zu verankern. Dies betrifft derzeit ausschließlich Fachärzte, aktuell ca. 1,6 % aller Ärzte. (RZ 467 bis 469, Seite 375 - 377)
Einführung eines obligatorischen Quartals in allgemeinmedizinischen Lehrpraxen im Praktischen Jahr des Medizinstudiums. (RZ 481 und 482, Seite 394 - 395)
Für Medizinische Fakultäten, die, etwa durch freiwillige Landarzt-Tracks, nachhaltig die Ausbildung im Fach Allgemeinmedizin fördern, sollten im Rahmen der Hochschulfinanzierung finanzielle Anreize geschaffen werden. (RZ 482, Seite 395)
Es sollte geprüft werden, inwieweit ein dem Studium obligatorisch vorausgehendes sechswöchiges Praktikum zur Berufsfelderkundung in ärztlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens eine erwünschte Steuerungswirkung hat. Diese sechs Wochen Vorpraktikum sollen u.a. der "Selbstprüfung" dienen und würden auf das spätere Pflegepraktikum angerechnet. (RZ 491, Seite 403)
Zur Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs zwischen Studium und Weiterbildung sowie zur Steigerung von Attraktivität und Qualität sollten bundesweit universitär angebundene Kompetenzzentren zur Weiterbildung Allgemeinmedizin etabliert werden. (RZ 483, Seite 395 - 398)
Zur Finanzierung der vorgenannten Aufgaben in Aus- und Weiterbildung soll eine „Förderstiftung medizinische Aus- und Weiterbildung“ geschaffen werden. (RZ 483, Seite 397 - 398)
In besonders von Unterversorgung bedrohten Regionen soll unter bestimmten Bedingungen der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen für die ambulante Versorgung auf das Land (nicht wie bisher die Krankenkassen) übergehen und dann erstmals eine, gemeinsam mit dem stationären Bereich geplante, sektorenübergreifend erfolgende öffentliche Ausschreibung der Versorgung genutzt werden.
Insbesondere in ländlichen Regionen (aber nicht nur dort) sollen "Lokale Gesundheitszentren zur Primär- und Langzeitversorgung, LGZ" etabliert und erprobt werden. Diese sollen im Rahmen eines umfassenden Konzepts zur regional vernetzten Versorgung auch zukünftig eine Versorgung auf qualitativ hohem Niveau ermöglichen und jungen Ärzten/innen und Pflegekräften attraktive (Teilzeit-) Arbeitsplätze bieten .
Die Hausarztzentrierung soll nach skandinavischem Muster durch eine gestaffelte Selbstbeteiligung von Patienten (innerhalb einer Spanne zwischen 10 und 50 Euro; alternativ als fester Betrag) gestärkt werden. Die Selbstbeteiligung würde fällig bei Direktinanspruchnahme der jeweils nächsten Versorgungsebene, konkret von Fachärzten oder Klinikambulanzen, ohne Überweisung. Freier Zugang (ohne Zuzahlung) auch weiterhin bei Hausärzten, Augenärzten und Gynäkologen sowie in Notfällen und für Minderjährige. Die Selbstbeteiligung soll als bargeldloser Direkteinzug über die jeweiligen Krankenkassen, alternativ über gestaffelte Zuzahlung bei Arzneimitteln immer dann erfolgen, wenn keine Überweisung durch einen koordinierenden Hausarzt vorliegt. (RZ 479, Seite 391)
Zur Begrenzung potentiell negativer Effekte von Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollen mehrere Modifikationen erfolgen: z.B. generelle Deckelung von eventuellen Rückzahlungen bei Regressen, Bildung statistisch homogener und zugleich repräsentativer Gruppen von Praxen mit Ausschluss atypischer Praxen, bundesweite Anerkennung bestimmter Arzneimittel als Praxisbesonderheiten. (RZ 49 bis 54, Seite 81 - 85)
Hausärzte sollen im Rahmen des vertragsärztlichen Notdienstes, insbesondere bei stark eingeschränkter Erreichbarkeit von Notdienst-Apotheken, ein auf ein definiertes Arzneimittelsortiment begrenztes Dispensierrecht erhalten. (RZ 89, Seite 120)
Das Gutachten enthält auch diverse andere interessante Empfehlungen in den Bereichen Langzeitpflege, akutstationäre Versorgung (insbesondere durch Landkrankenhäuser), Notversorgung, Arzneimittel, medizinische Rehabilitation und Medizinprodukte. So schlagen wir z.B. die Schaffung eines Deutschen Instituts für Gesundheitswissen (RZ 64, Seite 93 - 96) vor und empfehlen im Interesse der Patientensicherheit eine grundlegende Neureglung der Zulassung und Erstattung von Medizinprodukten der höheren Risikoklassen (IIb und III). In der Langfassung (Kapitel 3.4.6 ab Seite 220 bis 232) finden sich beispielhaft einige Medizinprodukte, die eindrucksvoll verdeutlichen, warum dies aus unserer Sicht dringend notwendig ist.
Mit Blick auf den sehr speziellen Apothekenmarkt in Deutschland empfehlen wir die Einführung einer apothekenindividuellen Handelsspanne, die Aufhebung des Fremdbesitzverbotes und eine Lockerung des Mehrbesitzverbotes.
Das Gutachten wird jetzt durch den Minister an die Mitglieder des Bundestags und des Bundesrats (die nach Gesetz unsere Hauptadressaten sind) weitergeleitet.

Montag, 16. Juni 2014

Bildungsbericht 2014: Weiterhin starke soziale Ungleichheit bei der Bildungsbeteiligung

Bildung in Deutschland 2014. Hrsg. Kultusministerkonferenz, Bundesministerium für Bildung und Forschung

Website mit Download von Bericht, Zusammenfassung, Pressemitteilung

Dienstag, 3. Juni 2014

Studie der Bertelsmann Stiftung zur Ernährung in Kitas

Pressemeldung
Gütersloh, 02.06.2014
 

Zu viel Fleisch, zu wenig Obst und Gemüse zum Mittagessen: Kita-Kinder bekommen keine ausgewogene Ernährung 

Studie der Bertelsmann Stiftung: Kita-Verpflegung in Deutschland ist ohne verbindliche Qualitätsstandards, unzureichend ausgestattet und unterfinanziert
Link zur Website
Download der Studie

 Süddeutsche Zeitung: Kita-Mahlzeiten sind mangelhaft Link